Diese kleinen Aufkleber mit der Warnung 'Garantie erlischt, wenn entfernt' auf der Rückseite Ihrer PS4, Ihres TVs, Laptops oder fast jedem Elektronikgerät verstoßen möglicherweise gegen das Gesetz. Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC argumentiert, dass sie Verbraucherrechte einschränken und Herstellern droht, Garantien für selbst reparierte Geräte zu kündigen.

Wie Motherboard berichtet, verbietet der Magnuson-Moss Warranty Act von 1975 Herstellern, Reparaturen einzuschränken, solange sie eine Garantie anbieten. Trotzdem setzen Firmen wie Sony und Microsoft diese Praxis seit Jahren durch – nun reagiert die FTC.
In Warnschreiben an sechs Hersteller kritisiert die FTC Klauseln, die Originalteile oder autorisierte Werkstätten vorschreiben. Sie schreibt: „Sofern Garantiegeber die Teile oder Dienstleistungen nicht kostenlos bereitstellen oder eine Verzichtserklärung von der FTC erhalten, sind solche Aussagen im Allgemeinen durch den Magnuson-Moss Warranty Act verboten – ein Gesetz, das Garantien für Verbraucherprodukte regelt. Ebenso können solche Aussagen nach dem FTC Act irreführend sein.“

Verstoßende Unternehmen riskieren Bußgelder und Abmahnungen; bei Eskalation drohen Gerichtsverfahren mit hohen Kosten.
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Die FTC nennt die Empfänger nicht, spricht aber von Herstellern von Autos, Smartphones und Videospielkonsolen. Jedes Verbrauchergerät über 15 USD fällt unter das Gesetz – eine breite Palette ist betroffen.
„Bestimmungen, die den Garantieschutz an die Verwendung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen binden, schaden sowohl den Verbrauchern, die mehr zahlen, als auch kleinen Unternehmen mit Alternativen“, erklärt Thomas Pahl, amtierender Direktor des FTC-Verbraucherschutzbüros, in einer Mitteilung.
Ihre Gewährleistungsrechte als Verbraucher in Deutschland und der EU
Diese Regelungen gelten primär für die USA. In Deutschland und der EU schützen uns starke Verbraucherrechte: Hersteller müssen fehlerhafte Produkte zwei Jahre lang kostenlos reparieren, ersetzen oder erstatten – unabhängig von der Herstellergarantie.
Probleme entstehen bei Selbstreparaturen. Hersteller können Garantien ablehnen, wenn Schäden daraus resultieren. Oft reparieren sie aber weiter, wenn der Defekt unabhängig ist – z. B. repariert Apple einen defekten Kopfhöreranschluss trotz vorheriger Bildschirmreparatur durch Dritte.

Falls die Garantie abgelehnt wird, greift das Gewährleistungsrecht: Wenden Sie sich an den Händler für Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung. Dieser muss nachweisen, dass kein Produktionsfehler vorliegt.
In Deutschland ist der Prozess nuancierter als in den USA, doch internationale Hersteller passen sich oft an. Als Experten für Verbraucherrechte raten wir: Dokumentieren Sie alles und nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche konsequent.