Das britische Innenministerium treibt die Einführung von Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung voran. In einer Ausschreibung auf der EU-Plattform Tenders Electronic Daily werden Lieferanten für einen Fünf-Jahres-Vertrag gesucht – mit Option auf zwei Jahre Verlängerung – im Wert von 4,6 Millionen Pfund.

Der Zuschlaggeber muss eine Kombination aus biometrischer Algorithmus-Software und Komponenten liefern, die Gesichter präzise mit codierten Bildern aus der Datenbank abgleichen können. Der Schwerpunkt liegt auf der Integration in die zentrale Matching-Engine des Innenministeriums für biometrische Abgleiche.
Für diese Summe erwartet die Regierung umfassende Leistungen: Design, Genauigkeitstests, Systemintegration, Datenmigration und kontinuierlichen Support – ein Paket, das die Ausschreibung anspruchsvoll macht.
Datenschutzbedenken

Der Weg zu diesem Punkt war lang und kontrovers: Effektive Systeme benötigen umfangreiche Gesichtsdatenbanken, was Gerichte wiederholt bemängelten. Bereits 2012 kritisierte der Oberste Gerichtshof das Sammeln von Millionen Bildern durch das Innenministerium und forderte Verbesserungen "in Monaten, nicht Jahren".
Erst in diesem Jahr folgten überarbeitete Richtlinien. Betroffene können nun verlangen, ihr Bild aus der 19-Millionen-Datenbank zu löschen – eine Anfrage, die jedoch bei polizeilichen Gründen abgelehnt werden kann.
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Mit diesen Hürden nun genommen, geht es um die Umsetzung – zunächst für die Polizei, mit Potenzial für weitere Behörden. Die Ausschreibung formuliert: "Die anfängliche Bereitstellung konzentriert sich auf Strafverfolgung, erweitert sich aber auf zentrale Regierungsorganisationen einschließlich Polizei."
Solche Pläne nähren Skepsis. Alastair MacGregor QC, ehemaliger Beauftragter für Biometrie, warnte 2015: "Die Vorteile könnten durch fehlendes öffentliches Vertrauen, Rechtszweifel und Befürchtungen vor 'Funktionsschleichens' zunichtegemacht werden."