Der langjährige Rechtsstreit um das berühmte Affen-Selfie ist beigelegt. Beteiligt waren der britische Wildlife-Fotograf David Slater, die Tierrechtsorganisation PETA, Wikipedia und die Selbstverlagsplattform Blurb. Alles begann, als ein Haubenmakake namens Naruto 2011 mit Slaters Kamera ein Selfie von sich schoss. Slater beanspruchte die Urheberrechte und schätzte entgangene Einnahmen in Höhe von 10.000 £, da das Foto auf Wikimedia Commons als gemeinfrei galt.

2014 urteilte das US Copyright Office zugunsten von Slaters Firma Wildlife Personalities. Es aktualisierte seine Richtlinien: Fotografien und andere Werke unterliegen keinem Urheberrecht, wenn sie von Tieren, Pflanzen, Naturgewalten oder "göttlichen/übernatürlichen Wesen" geschaffen wurden.
PETA klagte dennoch gegen Slater und verlangte vom US-Bundesgericht, Naruto als Urheber anzuerkennen. Der Fall löste eine breite Debatte über kreative Rechte von Tieren aus.
Nach über zwei Jahren Gerichtsstreitigkeiten einigten sich die Parteien außergerichtlich. Slater verpflichtet sich, 25 % der zukünftigen Einnahmen aus dem Selfie an Organisationen zu spenden, die den Lebensraum von Naruto und anderen Schopfmakaken schützen.
"PETA und David Slater teilen die Ansicht, dass dieser Fall wegweisende Fragen zu erweiterten Rechten für nichtmenschliche Tiere aufwirft – ein Ziel, das beide Seiten verfolgen", heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
So profitieren letztlich sowohl Slater als auch Naruto vom Selfie. PETA betont jedoch, weiter für Tierrechte zu kämpfen, inklusive Rechten an ihren eigenen Kreationen.
Bildnachweis: David Slater / Wildlife Personalities (mit Naruto-Anspielung)