Breitbandwerbung verspricht oft Höchstgeschwindigkeiten, die in der Praxis selten erreicht werden. Verschiedene Faktoren wie Technik und Geografie beeinflussen die tatsächliche Leistung – die Maximalwerte sind meist nur für wenige Nutzer verfügbar.

Nach der Pflicht zur Angabe von Festnetzpreisen in den Angeboten greift die Advertising Standards Authority (ASA) nun das Thema Geschwindigkeiten an. Ab nächstem Jahr müssen ISPs beworbene Geschwindigkeiten nennen, die in Spitzenzeiten für mindestens 50 Prozent ihrer Kunden erreichbar sind. Das bietet ein realistischeres Bild als bisher, wo Werbung auf Werten basierte, die nur 10 Prozent der Kunden nutzen konnten.
Die Regelung wurde nach Beratungen mit dem Committee of Advertising Practice (CAP), Ofcom, ISPs und Verbrauchergruppen bestätigt.
Sehen Sie sich Beispiele für künftige, klarere Breitbandwerbung an. Bis 2017 soll 95 Prozent des Vereinigten Königreichs Glasfaser-Breitband haben – was passiert mit den restlichen 5 Prozent?
Digitalminister Matt Hancock bezeichnete den Schritt als „Sieg für die Verbraucher“: „Ich freue mich, dass CAP endlich die Werbung für Breitbandgeschwindigkeiten ändert. Schlagzeilen mit ‚bis zu‘-Geschwindigkeiten, die nur für 10 Prozent verfügbar sind, sind irreführend. Kunden brauchen klare, präzise Infos für fundierte Entscheidungen.“
Ein Kritikpunkt bleibt: Die Bezeichnung „Glasfaser“ für Verbindungen, die nur bis zum Straßenschrank glasfasern sind und dann auf Kupfer umsteigen. Die ASA hält dies für nicht irreführend, da Verbraucher es als Synonym für schnelles Internet sehen.
Insgesamt gute Nachrichten: Werbung wird repräsentativer und einfacher. Nächstes Jahr beim Wechseln des Anbieters profitieren Verbraucher von mehr Transparenz.
Bilder: Raver Mikey und Sean MacEntee, unter Creative Commons lizenziert